Emmeringer Heizungsbau GmbH
Anton-Pendele-Straße 5
82275 Emmering
Telefon: 08141/6119 -0 od. (-20)
Telefax: 08141/6119 -19 od. (-50)
E-Mail: info@emhzb.de
Internet: www.emhzb.de
Geschäftsführer: Thomas Kremser
Handelsregister München: HRB-Nr. 42057
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a
Ust-IdNr.: DE 128 222 729
EORI-Nr.: DE738459959219785
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Emmeringer Heizungsbau GmbH
Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten, soweit wir nicht mit einem Besteller ausdrücklich und schriftlich Änderungen vereinbart haben. Sollte eine Bestimmung unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
I. Kundendienst/Reparaturarbeiten
1. Durchführung
Die Inspektionen werden, soweit möglich, nach vorheriger Anmeldung durchgeführt. Erforderliche Ersatzteile werden gesondert in Rechnung gestellt.
2. Zahlungsbedingungen
Die Wartungspauschale wird nach erfolgter Wartung im jeweiligen Vertragsjahr dem Kunden in Rechnung gestellt und ist sofort zur Zahlung fällig.
3. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, durch Einwirkung Dritter, höherer Gewalt oder sonstige Umstände eingetreten sind, auf die die Wartungsfirma keinen Einfluss hat, z.B. falsch eingestellte Zeituhren und Thermostate, mangelhafte Heizkessel, Wassermangel, leerer Heizöltank(kein Gas), fehlerhafte Sicherungen und Zuleitungen, Feuer, Bruch und Einfrierungen von Anlageteilen. Für nicht von der Wartungsfirma gelieferte oder gewartete Teile wird keine Haftung übernommen. Die Haftung ist ausgeschlossen für Schäden aufgrund provisorischer Behebung von Störungen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vorgenommen wurden.
4.Sonstiges
Die Durchführung des Kundendienstvertrages durch den Auftragnehmer entbindet den Kunden als Betreiber der Tankanlage nicht von der Haftung nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes und der entsprechenden Länderverordnungen und -gesetze. Der Auftragnehmer behält sich vor, nach Feststellung des technischen Zustandes der Anlage bei der Inspektion von diesem Vertrag zurückzutreten. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
II. Sonstige Verträge, Allgemeine Reglungen
1. Durchführung
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen werden gemäß dem mündlichen oder schriftlichen Auftrag oder Auftragsbestätigung durchgeführt und werden durch Unterschrift auf der Auftragsbestätigung/Stundenzettel anerkannt.
2.Gewährleistung und Haftungsbegrenzung
Gilt nur mit der Maßgabe, dass offensichtliche Mängel unverzüglich zu rügen sind und dem Besteller ein Anspruch auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises nur dann zusteht, wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen sollten. Beanstandungen des Kunden sind innerhalb von 14 Tagen nach Durchführung der Arbeiten schriftlich an den Auftragnehmer mitzuteilen. Der Kunde hat Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Unmöglichkeit der Ersatzlieferung kann der Kunde Wandelung oder Minderung nach den gesetzlichen Bestimmungen wahlweise gelten machen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere des unmittelbaren oder mittelbaren Schadenersatzes sind ausgeschlossen. Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf die Höhe der von der Betriebshaftpflicht zu zahlenden Versicherungsleistung, auch soweit der Versicherer aus vertraglichen Gründen leistungsfrei ist.
3. Auf das von uns gelieferte Material erhalten Sie die volle Materialwerksgewährleistung ab Einbaudatum, ausgenommen sind die Arbeitszeit Fracht- u. Fahrtkosten, diese werden gesondert dem Kunden in Rechnung gestellt.
4. Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend, soweit sich nicht aus dem Inhalt des Angebotes ausdrücklich etwas anderes ergibt.
5. Die Preise und Kostensatzungen gelten ab Werk oder ab Lager, wie angeboten.
6. Wir behalten uns im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eine verhältnismäßige Erhöhung der Preise vor, wenn nach Vertragsabschluss die Werkstoffpreise oder die Löhne steigen oder Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, Herstellung oder Vertrieb verteuern.
7. Die Zahlung ist sofort ohne jeglichen Abzug zu leisten. Die Zahlung gilt als erbracht, wenn sie unserem Konto gutgeschrieben ist. Bei Verzug mit seinen Zahlungsverpflichtungen ist der Besteller verpflichtet, Verzugskosten in Höhe von € 10,00 für jede ergangene Mahnung sowie Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen Kreditzinssatz zuzüglich Mehrwertsteuer der Banken, bei denen wir Konten unterhalten, zu zahlen.
Sämtliche uns durch Verzug entstehende Schäden gehen zu Lasten des Bestellers, insbesondere auch die Kosten einer wegen der Abnahmeverweigerung vergeblichen Lieferung, die Kosten der Wiederinbetriebnahme, der Rückholung, der Verwertung und einer etwaigen notwendigen Rechtsverfolgung.
8. Teillieferung ist zulässig.
9. Die Lieferung unserer Waren erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Besteller über, wenn alle unsere Forderungen einschließlich etwaiger Zinsen und Kosten aus diesem Vertrag sowie sämtliche Forderungen aus anderen Verträgen des Bestellers mit uns abgegolten sind. Unser Vorbehaltseigentum bleibt von einer etwaigen Verjährung unberührt. Werden die von uns gelieferten Waren von anderer Seite in Anspruch genommen, insbesondere gepfändet, so ist der Besteller verpflichtet, uns sofort davon schriftlich in Kenntnis zu setzen. Alle zur Befreiung von Pfändungen sowie zur Wiederbeschaffung der gelieferten Waren aufgewandten Gerichtskosten oder außergerichtlichen Kosten hat der Besteller zu erstatten. Solange die Waren unter Eigentumsvorbehalt stehen, darf sie der Besteller ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht an andere herausgeben.
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